Kündigungszeiten

ist da korrekt so??

 
coma
 
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Kündigungszeiten

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Gepostet: 11.05.2007 - 16:46 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,
ich weiss hat gar nichts mit dem Forum hier zu tun aber ... viele Mitglieder viel wissen :)
ich habe im Moment eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meinem ex-Server Provider 1&1.
Es geht um folgendes:
Ich habe den Vertrag per einschreiben am 19.02.2007 zum nöchstmöglichen Termin gekündigt und war der Überzeugung das der Vertrag dann am 31.03.2007 ausgelaufen wäre .. aber falsch gedacht???
____________________________________________________________
Hier der entsprechende Auszug:2 Laufzeit, Kündigung

"Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden"
Die Kündigung für Ihren Vertrag wurde Ihnen zum 03.05.2007 fristgemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestätigt.
____________________________________________________________
es geht immehin um 109€ die ich meiner Meinung nach unberechtigt bezahlen muss ..oder muss ich die etwa doch bezahlen??

Gruss
coma
pur
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 11.05.2007 - 16:56 Uhr  ·  #2
Wann haben die den dein Kündigungs schreiben bekommen und was alles willst du kündigen.
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 11.05.2007 - 21:40 Uhr  ·  #3
@ coma:

Auch wenn ich eigentlich nicht gerne antworte, ohne alle Fakten und Unterlagen genau zu kennen, gehe ich mal von Deinem entscheidenden Satz aus:

"Ein auf unbestimmte Zeit ...."

Hier geht es m.E. zunächst maßgeblich um die Auslegung oder Definierung von "Frist von 30 Tagen zum Monatsende."

Das bedeutet meiner Meinung nach (daher ja auch die ungewöhnlich "lange" Frist von 30 Tagen) in Deinem Fall folgendes:

1) Einschreiben mit Kündigung aufgegeben zur Post am 19.02.2007.
2) Bei Einschreiben (besser ist aber immer "Einschreiben-Rückschein" !) wird davon ausgegangen, dass Dein Schreiben spätestens nach 3 Tagen zugegangen ist, also am 22.02.2007.
3) Damit beginnt am 22.02.2007 die Frist von 30 Tagen zum (nächstmöglichen) Monatsende erst zu laufen !
4) 30 Tage nach dem 22.03.2007 ergibt den 27.03.2007.
5) Somit müßte der Vertrag tatsächlich zum 31.03.2007 wirksam gekündigt worden sein.

So hast Du wohl auch gedacht, nehme ich an.

Jetzt fehlen aber die möglicherweise diese Frist "verlängernden" Ausführungen/Vertragsvereinbarungen der zitierten AGB - denn wie kommen die sonst auf das Datum 03.05.2007 ??? Ich kann dieses Datum - 03.05.2005 - aufgrund Deiner Darlegungen auch nicht nachvollziehen.

Da würde ich (zunächst tel. ??? Danach - oder auch gleich ? - schriftlich) nachfragen, aufgrund welcher "Berechnung" der Kündigungsfrist die Leutchen auf den 03.05.2005 kommen. Dabei kannst´e ruhig mal einfach "meine" obige
Berechnung der Kündigungsfrist aufführen und "naiv" nachfragen, also um schriftliche Mitteilung ersuchen, was daran denn falsch sei.

Hoffentlich konnte ich ein wenig behilflich sein - jedenfalls drücke ich Dir die Daumen, dass das Ganze klappt.



:prost:
Rsawus
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 12.05.2007 - 07:31 Uhr  ·  #4
Das Kündigungsschreiben war am 20.02.2007 bei 1&1 eingegangen, also schon am nächsten Tag.
Die nette Dame am Tel. (gestern zum xten Mal) erklärte mir das diese Frist (03.05.2007) absolut korrekt ist, wobei ich das jetzt so verstanden habe das ich im Prinzip 30Tage, also in diesem Fall schon Ende Januar hätte kündigen müssen um dann die 30 Tage Frist einzuhalten ???? ... also 30 Tage vorher kündigen um dann in 60 Tagen den Vertrag zu beenden. Ich habe die nette Dame gefragt ob sie mich veräppeln will -- aber nein sie meint es wirklich so.

@Pur und ich habe eigentlich "nur" meinen Server für meine HP gekündigt. Ansonsten habe ich nichts anderes bei 1&1 und hatte das auch nie vor :)

Ansonsten mal danke Rsawus für Deine Antwort. Genau so verstehe ich diese Frist nämlich auch und kann deren Auslegung einer 30Tage-Frist nicht folgen.
Also werde ich nochmals heute ein Schreiben aufsetzen ...

Gruss
coma
coma
 
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 12.05.2007 - 08:22 Uhr  ·  #5
kurze Frage bevor ich das Schreiben losschicke. Muss ich dieses Schreiben auch als "Widerspruch" deklarieren??
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 12.05.2007 - 08:41 Uhr  ·  #6
@ coma:

Nöö, eigentlich nicht; einen "förmlichen" Widerspruch gibt es nur bei Bescheiden von Körperschaften, also von Behörden. Aber schaden tut es auch nicht, wenn Du Dein Schreiben mit "vorsorglichem Widerspruch" titulierst.

Danach würde ich in etwa so beginnen:

" Ihrer Auffassung und Berechnung der Kündigungsfrist in Ihrem Schreiben vom ... vermag ich mich nicht anzuschließen. Denn .... "

Und am Ende um "schriftliche, nachvollziehbare Berechnung der Ihrer Meinung nach anderweitigen Kündigungsfrist" ersuchen / bitten, "damit ich diese rechtlich überprüfen lassen kann, um die Angelegenheit zu klären."

Ich drücke weiterhin die Daumen,
liebe Grüße,
rsawus
coma
 
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 15.05.2007 - 00:14 Uhr  ·  #7
heute Abend bekam ich zwei Mails von 1&1 ohne jeden weiteren Kommentar aber mit erfreulichem Anhang.
"Im Anhang erhalten Sie Ihre Gutschrift vom 14.05.2007 als PDF-Dokument.
Den Betrag werden wir in den nächsten Tagen Ihrem Konto gutschreiben."

also den vollen Betrag des letzten und Anteilsmässig des vorherigen Monats ... na also geht doch :)

Vielen Dank rsawus für Deine Tipps!

Gruss
coma
maranx
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 15.05.2007 - 01:31 Uhr  ·  #8
Hey, das finde ich ja wieder suuuper klasse!!! :daumen:

Immer wieder schön, wenn man sich gegenseitig helfen kann und dann was real Positives dabei herauskommt...

Freut mich sehr für dich, Coma!!

:laola:
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 15.05.2007 - 07:36 Uhr  ·  #9
@ coma:

Gerne geschehen - und KLASSE ERGEBNIS !

Frei nach dem Motto: Ente gut - alles gut ! :)

Rhino-Reiner
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Re: Kündigungszeiten

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Gepostet: 15.05.2007 - 10:33 Uhr  ·  #10
Freut mich auch. Super.
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